Erwägen Sie das Angebot einer Stammzellbehandlung?

Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, Ihr Vorhaben mit einer Reihe von Personen zu besprechen. Dies kann Ihr Arzt, Ihr Pfleger, Ihre Familie oder eine gemeinnützige Organisation, die sich mit Iihrer Krankheit befasst, sein.

Die Webseite der ISSCR A closer look at stem cell (Stammzellen unter näherer Betrachtung) beinhaltet Patienteninformationen über mögliche Behandlungen. Außer dem Patientenhandbuch, welches auf Deutsch vorliegt, sind die Inhalte in englischer Sprache.

Informationen und Materialien aus verschiedenen Quellen:

Weitere Informationen in Englisch finden Sie auch in der Broschüre “What you need to know about stem cell therapies” - dieses Handbuch wurde 2014 von der University of Alberta, dem Albany Medical College und dem Canadian Stem Cell Network veröffentlicht.

Die am besten etablierte und am weitesten verbreitete Stammzellbehandlung ist die Transplantation von Blutstammzellen zur Behandlung von Erkrankungen des Blut- und des Immunsystems oder zur Wiederherstellung des Blutsystems nach der Behandlung von spezifische Krebsarten.

Darüber hinaus werden Hautstammzellen seit den 1980er Jahren verwendet, um Hauttransplantate für Patienten mit schweren Verbrennungen auf sehr großen Körperregionen herzustellen.

Eine neue auf Stammzellen basierende Behandlung zur Behandlung von Schäden der Hornhaut (der Augenoberfläche) nach einer Verletzung wie einer chemischen Verbrennung wurde kürzlich in Europa zugelassen (in Englisch).

Derzeit sind dies die einzigen Stammzelltherapien, die als umfassend sichere und wirksame Behandlungen etabliert wurden.

Unser Factsheet zu diesem Thema enthält detaillierte Informationen und eine Perspektive auf zukünftige Stammzelltherapien.

Sie haben das Recht, dass Ihnen und Ihren Betreuern alles umfassend erklärt wird, bevor Sie eine Entscheidung treffen oder Geld zahlen.

Die Website "closerlookatstemcells.org" (die von der International Society for Stem Cell Research in Englisch angeboten wird) stellt eine umfassende Liste von Fragen zur Verfügung, die Ihnen bei der Beurteilung bzw. Entscheidungsfindung einer Behandlungsoption mit Stammzellen behilflich sein können. Information in deutscher Sprache gibt die GSCN Broschüre: Therapien mit Stammzellen: Informationen für Patienten und Angehörige  des German Stem Cell Network (GSCN).

Hier sind fünf zentrale Bereiche, die wir für wichtig halten.

Fünf zentrale Fragestellungen, die beachtet werden sollten

In den letzten Jahren gab es ein wachsendes Interesse am sogenannten Stammzell-Tourismus - eine Person (oft begleitet von ihrem Betreuer / ihrer Familie) reist in ein anderes Land für eine angebliche Stammzellbehandlung, die in ihrem Heimatland nicht verfügbar ist. Viele beworbene Behandlungen sind klinisch nicht bewiesen, mit wenigen oder keinem Beweis für ihre Sicherheit und Wirksamkeit unter definierten Bedingungen. Die meisten Behandlungen, die als "Stammzellbehandlungen" vermarktet werden, sind autologe Zelltherapien: Stammzellen werden aus dem Körper des Patienten entnommen und in den eigenen Körper injiziert, um die Regeneration zu fördern.

Einige Kliniken behaupten auch, gespendetes Nabelschnurblut oder embryonale und fötale Zellen zu verwenden, aber es ist schwer nachzuvollziehen, was den Empfängern verabreicht wird und dies wissenschaftlich zu verifizieren.

In den letzten Jahren hat die Universität Melbourne die Erfahrungen von Australiern erfragt, die für eine Stammzellbehandlung ins Ausland gereist (Link in Englisch) sind. Die Teilnehmer ihres Forschungsprojekts sind nach Übersee gereist, um Behandlungen für verschiedene Krankheiten wie Rückenmarksverletzungen, Zerebralparese, Motoneuronen-Erkrankungen und Multiple Sklerose zu erhalten. Die Zielländer sind China, Indien, Deutschland, Israel, die Vereinigten Staaten von Amerika und Panama.

Eines der Ziele war das mittlerweile berüchtigte XCell-Center, das in Köln und Düsseldorf in Deutschland tätig war. Das XCell-Center wurde Anfang 2007 von Cornelis Kleinbloesem gegründet, einem niederländischen Unternehmer mit einem Hintergrund in den Bereichen Pharmazie und klinische Studien. Die Gründung des XCell-Centers in Deutschland war zum Teil auf eine neue Regulierung durch die niederländische Regierung zurückzuführen, die 2006 ein Moratorium zum Verbot ungeprüfter Stammzellbehandlungen erstellte und neue Vorschriften für die Differenzierung von Stammzellen und eine Lizenzpflicht für Stammzelltransplantationen einführte. Die neue Verordnung trat am 1. Januar 2007 in Kraft und behinderte einige der Geschäftsinteressen von Kleinbloesem. Durch die Gründung der XCell-Centers in Deutschland konnte Cornelis Kleinbloesem eine Gesetzeslücke im deutschen Recht nutzen, die aufgrund einer Übergangsregelung vor dem Inkrafttreten eines europäischen Standards existierte.

Wie aus dem Hype um Stammzellen Profit geschlagen wurde

Während seiner Existenz (2007-2011) behandelte das XCell-Center viele tausend Menschen, fast ausschließlich Patienten aus dem Ausland. Ein Großteil des Erfolges des XCell-Centers war darauf zurückzuführen, dass es die Hoffnungen in die Behandlung mit Stammzellen benutzte. Es profitierte von einem weltweiten Hype, indem es Stammzelltherapien für unheilbare oder schwer behandelbare Krankheiten versprach. Laut der Website des XCell-Centers wurden Behandlungen für eine Vielzahl von Krankheiten angeboten, darunter Diabetes, Schlaganfall, Rückenmarksverletzungen, Multiple Sklerose (MS), Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Parkinson-Krankheit, Alzheimer-Krankheit und andere.

Auf ihrer Website wurden Geschichten veröffentlicht, in denen "Wunder" über die Kraft der Behandlung von Stammzellen dargestellt wurden, beispielsweise die Geschichte eines ehemaligen Patienten, der von Diabetes geheilt wurde [1]. Die Klinik stellte offen die Behandlung vor, die auf ihrer Website ausführlich beschrieben wurde. Allerdings war es ist schwierig, das Risiko für die Patienten einzuschätzen, auch weil viele Patienten von unterschiedliche Erfahrungen berichteten. Beim Angebot von Stammzellbehandlungen versuchte die Klinik jedoch, die mit autologen Stammzellbehandlungen verbundenen Risiken herunterzuspielen (Link in Englisch), und erklärte: "Das XCell-Zentrum verwendet ausschließlich ethisch unbedenkliche adulte Stammzellen für die Behandlung und Forschung".

Patientenberichte vom XCell-Center

Ein zentraler Punkt für den Erfolg des XCell-Centers war die Wahl der Standorte. Durch die Anmietung von Etagen in katholischen Krankenhäusern, wie dem Dominikus-Krankenhaus in Düsseldorf-Heerdt (Bild rechts), vermittelt die Klinik den Eindruck einer ethisch unbedenklichen Behandlung.

Besucher und Patienten berichteten über den opulenten Empfangsbereich der Klinik und den Verkauf eines Premium-Service mit Preisen von 3.000 bis 10.000 Euro. Eines der größten Verkaufsargumente für das XCell-Center war jedoch die ‘Marke’ Deutschland, die sich auf den internationalen Ruf des Landes für hohe medizinische und Herstellungs-Standards stützte. Wie ein Teilnehmer an der Umfrage in Australien sagte, war in Deutschland behandelt zu werden für ihn beruhigend gegenüber einer Behandlung in einem Land der Dritten Welt. Das Erlebnis, das XCell-Center zur Behandlung zu besuchen, wurde als Touristenattraktion verkauft, bei der Patienten von einem Vertreter am Flughafen oder Bahnhof abgeholt und in die Klinik begleitet wurden. Transfers zum und vom Patientenhotel wurden ebenfalls angeboten. Kliniken wie das XCell-Center nutzen Patienten aus, die wenig geschützt und auf der Suche nach Hoffnung sind. Einige ehemalige Patienten erinnern sich an ihr Unbehagen im XCell- Center.

Ein Forschungsteilnehmer beschreibt die Behandlungserfahrungen in der Klinik:
“Ich ging in den Raum. Die Sache, die mich etwas misstrauisch machte, als ich dort ankam, war, dass sie sofort mein Geld nahmen. Ich fand dies ein wenig seltsam, allerdings kann ich es auch verstehen, wenn die Leute aus Übersee kommen ... und dann wurde die Behandlung ja auch am folgenden Tag durchgeführt.”

Ein anderer ehemaliger Patient erklärt aus seiner Erinnerung:
“Als ich an den Tropf angeschlossen war, bevor sie die Stammzellen injizierten, kam der Manager der Klinik - ein großer, riesiger Typ - und sagte: "Oh, wir haben bisher noch keinen Nachweis für das Geld". Ich musste also nachweisen, dass das Geld auf ihrem Konto eingegangen war, bevor sie die Stammzellen injizierten. Bei meiner Rückkehr [nach Australien] ... schickte mich mein Neurologe zu einem Hämatologen, um mein Blut zu testen, und er sagte, dass es keinerlei Nachweis gibt, dass ich eine Stammzelltransplantation erhalten habe.”

Dies  sind nur einige Kommentare von ehemaligen Patienten; sie deuten jedoch auf ein Geschäftsmodell hin, das mehr vom Geld als vom Wohlergehen der Patienten bestimmt wird.

Negative Ereignisse führen zur Schließung des XCell-Center

Im Jahr 2010 wurde das XCell-Centerrum zunehmend kritisiert, als ein 10-jähriger Junge aus Aserbaidschan schwere innere Blutungen im Gehirn erlitt, nachdem er eine Behandlung erhalten hatte, bei der Stammzellen in das Gehirn injiziert wurden. Und ein 18 Monate altes Kind aus Italien durch Komplikationen im Zusammenhang mit einem ähnlichen Verfahren starb. Nach diesen negativen Ereignissen konnten die deutschen Behörden das XCell-Center schließen, da die anschließende Untersuchung ergab, dass intrakranielle Injektionen mit Blutzellen mehr Schaden als Nutzen verursachten; darüber hinaus gab es keinerlei Daten, die die Verwendung dieser Behandlung wissenschaftlich unterstützen. Die meisten Patientendaten des XCell-Centers wurde durch Fragebögen generiert, die per E-Mail oder Telefon abgefragt wurden, anstatt sie durch wissenschaftliche und klinische Methoden zu dokumentieren. Daher wurde das X-Center Anfang 2011 angewiesen, in Deutschland neu eingeführte Vorschriften zu befolgen, die für weitere Behandlungen eine Beantragung erforderten. Aufgrund der oben genannten Probleme konnten diese Bedingungen allerdings nicht eingehalten werden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2011 beantragte das XCell-Center Insolvenz, weil die deutschen Behörden der Klinik die weitere Zulassung zur Stammzelltransplantation verweigerten.

Nun öffnet eine neue Klinik ihre Pforten…

Kurz nach der Schließung des XCell-Centers eröffnete Cornelis Kleinbloesem eine neue Klinik zur  Stammzellbehandlung namens Cells4health in Beirut, Libanon - ebenfalls über eine regulatorische Lücke. Wieder werden die gleichen experimentellen Stammzelltherapien wie vom XCell-Center angeboten, und wieder  werden viele tausend Dollar von verzweifelten Patienten verlangt. Diese Klinik arbeitet international - sie entnimmt in der Klinik in Beirut autologe Zellen aus dem Knochenmark des Patienten und schickt sie zur Verarbeitung ins britische Labor von ‘Precious Cells’. Dann werden die Stammzellen zurück in den Libanon geschickt und in den Patienten injiziert. Es scheint, dass trotz des Fehlens glaubwürdiger Nachweise, um die immer wiederkehrenden Aktivitäten von Kleinbloesem zu unterstützen, die stetige Nachfrage angesichts regulatorischer Mehrdeutigkeit oder gar keiner Regulation es erlauben, diese besorgniserregende und potenziell riskanten Eingriffe fortzusetzen.

Was lernen wir aus XCell

Wir können einige Dinge aus der Kontroverse um das XCell-Center lernen. Erstens gibt es einen Bedarf an Standards zur Bewerbung von Behandlungen, welche die Versprechen über experimentelle Therapien wie autologe Stammzellbehandlungen begrenzen. Zweitens braucht die Öffentlichkeit mehr Informationen über Stammzellbehandlungen - insbesondere mit autologen (körpereigenen) Stammzellen - um die Risiken für die Gesundheit der Patienten zu begrenzen. Drittens kann ein gesetzliches Regelwerk verwendet werden, um Kliniken mit fragwürdigen klinischen Methoden zu schließen. Und schließlich sollte der Aspekt der Gesundheitsversorgung über Landesgrenzen hinweg, insbesondere bei experimentelle Therapien, die ungeschützte Patienten ausbeuten, als ein Aspekt der internationalen Menschenrechte angesehen werden. Wir werden in einem späteren Beitrag auf diesen letzten Punkt zurückkommen.

 

Hinweise und Danksagungen 

“Nun, ich kann nicht noch kränker werden als ich schon bin… es ist das Risiko wert. Es lohnt sich, es zu versuchen...man hofft, dass es die Lösung ist”

Sylvia (der Name wurde geändert) gehört zu einer wachsenden Zahl von Patienten, die Zugang zu ungeprüften Stammzelltherapien suchen, um eine schwere chronische Krankheit zu behandeln. Trotz einer breiter Unterstützung für eine strengere Regulierung und Überwachung scheint sich der Markt für ungeprüfte Stammzellbehandlungen auszuweiten. Beispielsweise ist in Australien die Anzahl privater Kliniken mit Angeboten von Stammzellbehandlungen dramatisch gestiegen - von zwei auf über vierzig in nur drei Jahren.

In diesem Artikel versuchen wir, die Erfahrungen von Patienten in einen sozio-politischen Kontext zu stellen. Wir untersuchen, ob der Zugang zu einem noch ungeprüften Eingriff eine Frage des Menschenrechts ist und sehen uns dafür die Kontroversen um die Therapieangebote der Stamina-Klinik und die Patientenbewegung in Italien genauer an.

Die Stamina-Stiftung: ungeprüfte Stammzellbehandlungen vor italienischen Gerichten

Die sogenannte Stamina-Methode ist eine umstrittene, unbewiesene Stammzellenbehandlung, die von Davide Vannoni (Professor für Psychologie) aus der Arbeit von ukrainischen und russischen Forschern entwickelt wurde (Abbott, 2013). Bei der Stamina-Methode sollen die patienten-eigenen sogenannten ‘mesenchymale Stammzellen (MSC)’ aus dem Knochenmark in neurale Stammzellen verwandelt werden, um neurodegenerative Erkrankungen zu behandeln. Vannoni gründete die Stamina-Stiftung, um die Anwendung dieser Therapie voranzutreiben. Viele Patienten wurden ab 2006 zuerst in einer Klinik in Turin und später in San Marino und anderen Städten in ganz Italien behandelt, obwohl die Sicherheit und Wirksamkeit der Behandlung nicht erwiesen war und eine Zulassung durch die italienischen Behörden nicht erteilt wurde. Dem Beispiel anderer Kliniken folgend, die eine ungeprüfte Stammzelltherapie angeboten haben (z. B. das oben genannte XCell-Center), wurden Aussagen von Patienten im Netz zu einem zentralen Argument, um verzweifelten und frustrierten Patienten Hoffnung zu machen.

Nach Medienberichten über die Wunderbehandlung untersuchte der Magistrat von Turin, Raffaele Guariniello, im Jahr 2009 Behauptungen der Stamina-Stiftung und kam zu dem Schluss, dass die Behandlungen "gefährlich für die öffentliche Gesundheit" sein könnten. Die Schließung der lokalen Geschäftsräume zwang die Stiftung, von San Marino nach Triest zu ziehen, bevor sie dann ihre Tätigkeit in einem öffentlichen Krankenhaus in Brescia wieder aufnahm. Die Kliniker, die die Stamina-Methode bei Patienten (einschließlich zahlreicher Kinder) anwendeten, begründeten die Anwendung der "Behandlung" mit der Regelung der "Krankenhausausnahme" (hospital exemption) für ungeprüfte Behandlungen, die nach EU-Vorschriften erlaubt ist und die Anwendung von experimentellen Therapien unter strikten Bedingungen in Einzelfällen erlaubt.

Im Mai 2012 wurde nun von der Agenzia Italiana del Farmaco (AIFA), der italienischen Arzneimittelagentur und der Carabinieri NAS (Referat für Gesundheitsschutz) eine weitere Überprüfung der Behandlung durchgeführt. Bei der Untersuchung der Stamina-Stiftung durch die AIFA wurden mehrere Unregelmäßigkeiten festgestellt:

  • Die Zustimmung der Ethikkommission beruhte auf unzureichenden Informationen.
  • Die Zellen wurden in einem GLP-Labor hergestellt, das für die Handhabung von hämatopoetischen Stammzellen für Transplantationen vorgesehen war (Bianco, 2013) und nicht in einem zertifizierten GMP-Labor, das für weitreichende Manipulation von mesenchymalen Stammzellen für die klinische Verwendung ausgelegt war.
  • Es gab Unregelmäßigkeiten bei der Lagerung und Dokumentation von Zellen, die von der Carabinieri NAS (Abteilung für Gesundheitsschutz) konfisziert wurden.
  • Es gab keine veröffentlichten klinischen Daten als auch keine detaillierte Protokolle oder Nachuntersuchungen der Patienten.

Nach dieser Untersuchung hat die AIFA das Labor geschlossen und die Stamina-Methode letztendlich verboten.

Nach dem Verbot haben viele italienische Bürger, die über das Verbot dieser "Wunder"-Behandlung aufgebracht waren, rechtliche Schritte eingeleitet, in der Hoffnung, für sich selbst oder ihre kranken Kinder eine Behandlung zu erhalten. In ganz Italien wurden Protestmärsche der Patienten durch Pro-Stamina-Aktiviten organisiert, wie beispielsweise der "Marsch der Kranken" ('March of the Sick’). Bei der Protestaktion in Rom hielten die Aktivisten große Spruchbänder hoch, wie:

Pretendiamo l’accesso alle cure compassionevoli con il metodo stamina / Wir fordern den Zugang zur Stamina-Methode als Härtefallprogramm (Compassionate Use). (Übersetzung des Autors)

Die Debatte über die Stamina fand breite Beachtung in den Medien, in der populären Satire-Nachrichtensendung Le Iene (Die Hyänen), bei vielen Prominenten und bei einigen Politikern, welche die Aktivisten unterstützten und forderten, das Verbot der Stamina-Methode aufzuheben.

Die Gegner von Stamina waren ebenfalls aktiv. Ein von 13 Stammzellforschern unterzeichneter offener Brief (Link in Englisch) stellte die Bedenken zur Sicherheit und Wirksamkeit der Stamina-Methode dar, und warnte den italienischen Gesundheitsminister vor den Gefahren, die sich aus der weiteren Anwendung dieser ungeprüften Behandlung ergeben würden.

Am 20. Mai 2013 hat das italienische Parlament, zuerst die Abgeordnetenkammer und später der Senat, als Reaktion auf die große öffentliche Protestwelle der Patienten- und Pro-Stamina-Aktivisten, beschlossen, das Verbot der Stamina-Methode aufzuheben und unter strikten Auflagen die Verwendung als Härtefallregelung (‘Compassionate Use’) zuzulassen. Eine klinische Studie über die Stamina-Therapie wurde in Auftrag gegeben und 3 Mio. € an Finanzmitteln zugesagt. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Behandlung von 36 Patienten, die bereits im Krankenhaus in Brescia behandelt wurden, fortgesetzt wird. Ebenfalls wurde angeordnet, dass die Stammzellen den Standards der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice - GMP) entsprechen müssen (Margottini, 2013a in Englisch).

Im Juli 2013 wies die neue Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin die Stamina-Stiftung an, ihre wissenschaftlichen Daten und Behandlungsprotokolle zur Prüfung durch einen "Ausschuss von wissenschaftlichen Experten herauszugeben, um festzustellen, ob die Stamina-Methode sicher und wirksam genug war, um an Menschen getestet zu werden." (Margottini, 2013b). Am 12. September 2013 wies der Ausschuss die wissenschaftliche Grundlage der Stamina-Therapie ab und erteilte keine Zulassung für klinische Studien. Die Bedenken ergaben sich aus dem Mangel an Informationen darüber, wie die MSCs in neurale Stammzellen differenziert wurden und das Fehlen von Qualitätskontrollen bezüglich der Zellen und folglich das Fehlen von Schutzmaßnahmen und Nachweisen für die Wirksamkeit der Behandlung (Margottini, 2013b). Während die Unparteilichkeit des wissenschaftlichen Expertenkommission in einer anschließenden Anfechtungsklage in Frage gestellt wurde, empfahl eine zweite 2014 eingesetzte Sachverständigengruppe dann erneut, die Studien zur Stamina-Methode nicht fortzusetzen (Margottini, 2014). Trotz der Bedenken hinsichtlich des Fehlens wissenschaftlicher Plausibilität und der sich abzeichnenden Vorwürfe kriminellen Machenschaften einiger Befürworter der Therapie (Margottini, 2014), versuchten Patienten, sich weiterbehandeln zu lassen, bis im März 2015 Davide Vannoni schuldig gesprochen wurde und vor dem Gericht in Turin eine Bewährungsstrafe aushandelte unter der Bedingung, dass er keine Patienten mehr behandeln würde.

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

European Court of Human rights

Im Mai 2014 wurde ein Antrag (Durisotto gegen Italien Nr. 62804/13) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, um Zugang zu der Stamina-Therapie als Härtefallregelung zu bekommen. Herr Durisotto, ein italienischer Staatsbürger, wollte eine Behandlung für seine Tochter, die seit ihrer Jugend unter metachromatischer Leukodystrophie (MLD), eine neurodegenerative Erkrankung, litt. Im April 2013 beantragte Herr Durisotto bei den italienischen Gerichten den Zugang zur Stamina-Therapie als Härtefallregelung für seine Tochter in Ermangelung anderer Behandlungsoptionen (Rial-Sebbag und Blasimme, 2014). Das italienische Gericht gab zunächst seinem Antrag statt, aber nach dem anschließenden Verbot der Stamina-Therapie durch die Regierung hob es seine Entscheidung auf. Herr Durisotto legte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung ein und behauptete, dass mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sind, namentlich Artikel 2 (ein Recht auf Leben), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot). (Rial-Sebbag und Blasimme, 2014). Der Vorgang Durisotto gegen Italien versuchte festzustellen, ob eine Härtefallregelung für eine unbewiesene Therapie gemäß den Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention (Rial-Sebbag und Blasimme, 2014) gewährt werden kann.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Antrag von Herrn Durisotto auf Festellung der Härtefallregelung für unzulässig erklärt und sich dabei auf die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Fachausschüsse gestützt, dass keine wissenschaftliche Grundlage für die Stamina-Therapie vorliegt. Darüber hinaus befand der Gerichtshof, dass es nicht diskriminierend sei, die Bewilligung der Stamina-Therapie als Härtefallregelung zu verbieten, da das Verbot des Bewilligung der Therapie "ein legitimes Ziel des Schutzes der Gesundheit von Patienten" (EGMR, 2015) ist.

Das Recht auf Leben?

Pro-Stamina Aktivisten haben lange ein "Recht auf Leben" Ethos - meist unter Verwendung des Slogans Sì a Stamina, sì alla vita/  / Ja zu Stamina, ja zum Leben - in ihrer Kampagne zur Härtefallregulung der Therapie verwendet.

Einen Menschenrechtsdiskurs zu eröffnen, um den Zugang zu experimentellen und unbewiesenen Therapien zu erreichen, ist allerdings nicht neu. In den USA appellierte der Aids-Aktivist Ron Woodroof in den 1980er Jahren an die Menschenrechte, um die experimentelle HIV-Behandlung mit Zidovudin (AZT) zu erhalten und die Vorschriften der amerikanische Zulassungsbehörde FDA  über den Zugang zu diesen experimentellen HIV-Medikamenten zu ändern - eine Geschichte, die im Film Dallas Buyers Club verewigt wurde. In jüngerer Zeit in den USA hat die sogenannte "Right to try (Recht auf Versuch)" -Bewegung versucht, innerhalb des staatlichen Rechts demokratische Prinzipien zu etablieren, um den Zugang zu experimentellen und unbewiesenen Behandlungen zu ermöglichen und eine Verfassungsänderung zu erreichen (Adriance, 2014). Der Kampf um ein "Right to try" ist zu einer politischen Bewegung geworden, die nicht nur den Zugang zu lebensrettenden Medikamenten wie dem antiviralen Brincidofovir von Chimerix zur Behandlung von Ebolaviren erreichen möchte, sondern auch FDA-Verfahren, wie ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für lebensrettenden Arzneimitteln und mehr Patientenbeteiligung in den Rahmen von klinische Studien, fordert. Diese Fragen werden im derzeit diskutierten 21st Century Cures Act diskutiert (Adriance, 2014).

Die Debatte über den Zugang von Patienten zu unbewiesenen und ungeprüften Behandlungen politisiert die Menschenrechte. Damit ist gemeint, dass die Sprache und der Diskurs der Menschenrechte zu einer politischen Taktik geworden ist, um Rechte zu propagieren, die auf der Verwischung von legalen Rechten mit bestimmten moralischen und ethischen Positionen beruhen. Patienten und ihre Familien und Freunde beschwören das "Recht auf Leben", um mitfühlenden Zugang zu experimentellen und unbewiesenen Behandlungen zu bekommen. Aber wie das Europäische Gericht für Menschenrechte gezeigt hat, muss auch das Gegenargument des "Rechts auf Schutz des Lebens", das die Grenze zwischen den gesetzlichen und den moralischen Rechten wahrt, berücksichtigt werden. Was wir hier an diesem Beispiel beobachten können, ist eine Politik des Lebens - d.h. wie sich das Leben gleichzeitig durch die politischen Entscheidungen und die moralischen Wertvorstellungen der heutigen Gesellschaften gestaltet und gestaltet wird (Fassin, 2009:49). Die Politik des Lebens zielt darauf ab, die Bedeutung und die Werte, die wir dem Leben geben, aufzuzeigen, anstatt die Macht über das Leben bestimmen zu lassen, wie Menschen ihr Leben führen können oder nicht (Fassin, 2009:49).

Der Zugang von Patienten zu unbewiesenen Stammzellenbehandlungen ist eine Menschenrechtsfrage, aber die Art dieser "Menschenrechte" kann bestritten werden, wie der Fall Stamina zeigt. Patienten können sich auf "Menschenrechte" berufen, um Zugang zu unbewiesenen Stammzellbehandlungen zu erhalten. Aber wir müssen vor allen die Menschenrechte achten und dürfen nicht schaden (‘do no harm’). Wir müssen zulassen, dass Stammzellentechnologien und andere experimentelle Behandlungsmethoden entwickelt werden und ihre Wirksamkeit beweisen, bevor sie allgemein verfügbar gemacht werden und an die Öffentlichkeit verkauft und vermarktet werden.

 

Literatur (in Englisch) 

Danksagungen

Dieser zusammengestellte Artikel wurde vorwiegend von Megan Munsie und Casimir McGregor, Universität Melbourne geschrieben. Er wurde von Kate Doherty und Jan Barfoot bearbeitet und von Phil Rossall, Research Manager (Wissensmanagement) Age UK und Fellow, University of Edinburgh (Knowledge Exchange) überprüft.

Der Artikel wurde von Daniel Besser (German Stem Cell Network) überstetzt.